Verkaufsbedingungen

Verkaufsbedingungen

  • Veranstalter des Basars ist die Gemeinde Neubiberg. Der Verkauf erfolgt jeweils auf eigenen Namen und Rechnung der einzelnen Verkäufer.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in Kommission gegebenen Ware. (Spätere) Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Die in Kommission gegebene Ware muss, soweit nicht anderweitig klar gekennzeichnet, komplett, einwandfrei, vollständig und funktionstüchtig sein.
  • Die in Kommission gegebenen Artikel sind in einer Artikelliste mit Beschreibung und Preis beim Veranstalter abzugeben. 20 % des Verkaufserlöses pro Artikelliste, auf Wunsch des Verkäufers auch mehr, werden vom Veranstalter einbehalten und zweckgebunden zur Unterstützung von Nachhaltigkeitsprojekten an den beiden Grundschulen der Gemeinde verwendet.
  • Auszahlungsbeträge an Verkäufer werden auf 10 Cent kaufmännisch gerundet.
  • Am Samstag, 04.05.2024 sind in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr die Kassen zur Auszahlung des Erlöses sowie zur Rückgabe nicht verkaufter Ware geöffnet. Nicht rechtzeitig abgeholtes Geld und nicht abgeholte Ware werden als Spende betrachtet.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich zu sorgfältiger Arbeit und größtmöglicher Aufmerksamkeit. Sollte es dennoch passieren, dass nicht einwandfreie Artikel in den Verkauf gelangen, so übernimmt der Veranstalter hierfür keine Gewährleistung. Vom Käufer können, bis auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben und Gesundheit, keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
  • Der Veranstalter behält sich vor, für den Basar ungeeignete Dinge (unsauber oder defekt) nicht anzunehmen.
  • Schlecht leserliche Artikellisten oder Abweichungen zwischen Artikellisten und Etiketten können zu Fehlern führen. Wir behalten uns daher vor im Zweifel unleserliche Artikellisten zurückzuweisen.
  • Diese Verkaufsbedingungen werden am Basartag im Verkaufsraum sichtbar angebracht und auf Verlangen gerne ausgehändigt.